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§ 132 BauGB - Regelung durch Satzung

Bibliographie

Titel
Baugesetzbuch (BauGB) 
Amtliche Abkürzung
BauGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
213-1

Die Gemeinden regeln durch Satzung

  1. 1.

    die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129,

  2. 2.

    die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwands sowie die Höhe des Einheitssatzes,

  3. 3.

    die Kostenspaltung (§ 127 Absatz 3) und

  4. 4.

    die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage.