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§ 4 BannkreisG
Bannkreisgesetz
Landesrecht Hamburg
Titel: Bannkreisgesetz
Normgeber: Hamburg
Redaktionelle Abkürzung: BannkreisG,HH
Gliederungs-Nr.: 2180-1
Normtyp: Gesetz

§ 4 BannkreisG – In-Kraft-Treten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Bannkreisgesetz vom 4. November 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 241) außer Kraft.