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Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen
Bundesrecht
Titel: Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BABRgV
Gliederungs-Nr.: 9231-1-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen

Vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631)

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch das Gesetz vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) geändert wurde, wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: