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§ 26 AVBWasserV - Vordrucke für Rechnungen und Abschläge

Bibliographie

Titel
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Amtliche Abkürzung
AVBWasserV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
753-10

1Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. 2Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.