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§ 4 ArchG LSA
Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

Titel: Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: ArchG LSA
Gliederungs-Nr.: 2243.1
Normtyp: Gesetz

§ 4 ArchG LSA – Kommunales und sonstiges öffentliches Archivgut

(1) Öffentliches Archivgut ist kommunales Archivgut, wenn es bei einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Stellen entstanden ist. Kommunales Archivgut ist auch Archivgut, das in die Zuständigkeit der früheren Kreis- und Stadtarchive fiel.

(2) Öffentliches Archivgut ist sonstiges öffentliches Archivgut, wenn es bei einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Stelle entstanden ist.