§ 4 ArchG LSA
Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG LSA)
Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 4 ArchG LSA – Kommunales und sonstiges öffentliches Archivgut
(1) Öffentliches Archivgut ist kommunales Archivgut, wenn es bei einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Stellen entstanden ist. Kommunales Archivgut ist auch Archivgut, das in die Zuständigkeit der früheren Kreis- und Stadtarchive fiel.
(2) Öffentliches Archivgut ist sonstiges öffentliches Archivgut, wenn es bei einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Stelle entstanden ist.