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§ 13 ArchG LSA - Herausgabeverpflichtung

Bibliographie

Titel
Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG LSA)
Amtliche Abkürzung
ArchG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2243.1

Befindet sich Archivgut in einem nicht zuständigen Archiv eines anderen Rechtsträgers, ist es an das zuständige Archiv auf Verlangen herauszugeben.