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§ 26 ArbZG
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bundesrecht

Achter Abschnitt – Schlussvorschriften

Titel: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ArbZG
Gliederungs-Nr.: 8050-21
Normtyp: Gesetz

§ 26 ArbZG

(weggefallen)