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§ 88 ArbGG - Beschränkung der Beschwerde

Bibliographie

Titel
Arbeitsgerichtsgesetz 
Redaktionelle Abkürzung
ArbGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
320-1

§ 65 findet entsprechende Anwendung.