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§ 78 AO - Beteiligte

Bibliographie

Titel
Abgabenordnung (AO)
Amtliche Abkürzung
AO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-1-3

Beteiligte sind

  1. 1.

    Antragsteller und Antragsgegner,

  2. 2.

    diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,

  3. 3.

    diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.