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§ 51 ALVO M-V - Übergangsvorschriften für zu beurteilende Beamtinnen und Beamte

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V)
Amtliche Abkürzung
ALVO M-V
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2030-11-6

Dienstliche Beurteilungen, Beurteilungsbeiträge und Bewährungsfeststellungen, die zu einem Stichtag vor oder vor dem 1. Mai 2026 zu erstellen sind, richten sich nach §§ 42 bis 45 in der bis zum 30. April 2026 geltenden Fassung.