Anlage 2 ALVO
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Anhangteil
Anlage 2 ALVO – Anlage 2
(zu § 10a Abs. 2)
Kategorien für die Prognose von Führungsaufgaben (§ 10a Abs. 2 ALVO)
Kategorie A: | Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse ist zu erwarten, dass die Beamtin/der Beamte erfolgreich Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 wahrnehmen wird. |
Kategorie B: | Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse ist zu erwarten, dass die Beamtin/der Beamte erfolgreich Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 wahrnehmen wird. Es werden jedoch folgende Fördermaßnahmen für erforderlich gehalten: |
Kategorie C: | Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse kann bei der Beamtin/dem Beamten zurzeit noch keine positive Prognose für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 gestellt werden. Eine erneute Teilnahme an der Führungspotenzialanalyse ist erforderlich. Es werden dafür folgende Fördermaßnahmen für erforderlich gehalten: |
Kategorie D: | Nach dem Ergebnis der Führungspotenzialanalyse ist nicht zu erwarten, dass die Beamtin/der Beamte erfolgreich Führungsaufgaben in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 wahrnehmen wird. |