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§ 2 AllgVwKostO

Bibliographie

Titel
Allgemeine Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostO)
Amtliche Abkürzung
AllgVwKostO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
305-66

Soweit in Spalte 3 des Verwaltungskostenverzeichnisses nichts anderes bestimmt ist, werden angefangene Bemessungseinheiten wie volle Einheiten bewertet.