§ 224 AktG
Aktiengesetz
Aktiengesetz
Bundesrecht
Dritter Abschnitt – Maßnahmen der Kapitalherabsetzung → Erster Unterabschnitt – Ordentliche Kapitalherabsetzung
§ 224 AktG – Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.