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Art. 47 AGGVG - Persönliche Angaben

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Gerichtsverfassungsausführungsgesetz - AGGVG)
Amtliche Abkürzung
AGGVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
300-1-1-J

Für jeden Vorgeschlagenen sind anzugeben:

  1. 1.
    Name und Vorname,
  2. 2.
    Anschrift,
  3. 3.
    Geburtsdatum und Geburtsort,
  4. 4.
    Dauer des Wohnsitzes im Gerichtsbezirk,
  5. 5.
    Stellung im Beruf, insbesondere ob und wie viel Land er als selbstwirtschaftender Eigentümer, als Verpächter oder als Pächter besitzt oder zuletzt besessen hat,
  6. 6.
    ob und für welches Gericht er bereits früher als ehrenamtlicher Richter im Sinn des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen berufen oder vorgeschlagen war.