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§ 32 AGG - Schlussbestimmung

Bibliographie

Titel
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Amtliche Abkürzung
AGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-40

Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.