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§ 27 AGBGB - Außer-Kraft-Treten von Vorschriften, Übergangsbestimmung

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB)
Amtliche Abkürzung
AGBGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
400-1

(1) (Aufhebungsbestimmung)

(2) Für Rechte und Rechtsverhältnisse, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes entstanden sind, bleiben, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die bisherigen Vorschriften maßgebend.