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§ 5 AC-G
Städteregion Aachen Gesetz
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Städteregion Aachen Gesetz
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: AC-G,NW
Gliederungs-Nr.: 2020
Normtyp: Gesetz

§ 5 AC-G – Rechtsstellung der übrigen regionsangehörigen Gemeinden

Die Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg (Rhld.) und Würselen haben die Rechtsstellung kreisangehöriger Gemeinden. Auf sie finden die für kreisangehörige Gemeinden geltenden Vorschriften Anwendung, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.