§ 18 AbwAG
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Bundesrecht
Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften; Schlussvorschriften
§ 18 AbwAG
(In-Kraft-Treten)