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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Gesetz Nr. 1103
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: AbgG SL
Gliederungs-Nr.: 1100-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes
(Abgeordnetengesetz - AbgG SL)
Gesetz Nr. 1103

Vom 4. Juli 1979 (Amtsbl. S. 656)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. September 2022 (Amtsbl. I S. 1264)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Teil 
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag 
  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft1
  
Zweiter Teil 
Mitgliedschaft im Landtag und Beruf 
  
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
  
Dritter Teil 
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung 
  
1. Abschnitt 
Leistungen an Abgeordnete 
  
Entschädigung5
Aufwandsentschädigung6
Tagegeld7
Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung8
Dienstreisen9
  
2. Abschnitt 
Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag 
  
Übergangsgeld10
Anspruch auf Altersentschädigung11
Höhe der Altersentschädigung12
Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten13
Gesundheitsschäden14
Versorgungsabfindung15
Überbrückungsgeld für Hinterbliebene16
Hinterbliebenenversorgung17
(weggefallen)18
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften19
  
3. Abschnitt 
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts - und Todesfällen, Unterstützungen 
  
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen20
  
4. Abschnitt 
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen 
  
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen21
  
5. Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Ausübung des Mandats22
Verhaltensregeln23
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften24
Aufrundung25
Verzicht, Übertragbarkeit26
Nichtanrechenbarkeit27
Verwendung im öffentlichen Dienst28
  
6. Abschnitt 
Zahlungen an die Fraktionen 
  
Datenschutz29
  
Vierter Teil 
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag des Saarlandes oder in einer gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes 
  
1. Abschnitt 
Wahlvorbereitungsurlaub 
  
Wahlvorbereitungsurlaub30
  
2. Abschnitt 
Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat 
  
Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat31
  
3. Abschnitt 
Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt 
  
Unvereinbare Ämter32
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis33
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats34
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst35
Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit36
Richter und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes37
  
Fünfter Teil 
Übergangsregelung, In-Kraft-Treten 
  
(weggefallen)38
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes39
Versorgungsabfindung40
Anrechnung früherer Versorgungsbezüge41
Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld42
Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten43
(weggefallen)44
In-Kraft-Treten, Weitergeltung alten Rechts45
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.