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§ 5 AbgG - Mitglieder anderer Volksvertretungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern - Abgeordnetengesetz -
Redaktionelle Abkürzung
AbgG,MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
1101-1

Die §§ 2 bis 4 gelten auch zugunsten von Mitgliedern anderer Landesparlamente im Geltungsbereich des Grundgesetzes.