§ 27a AbgG - Durchführungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Abgeordnetengesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- AbgG,HH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 1101-1
Die Präsidentin oder der Präsident erlässt im Benehmen mit dem Ältestenrat Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz.