Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA).
Amtliche Abkürzung
AbfG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2129.11
Außerhalb dieses Gesetzes durch Rechtsvorschrift, aufgrund einer Rechtsvorschrift oder durch Vereinbarung begründete Unterhaltungs-, Verkehrssicherungs- oder Reinigungspflichten bleiben unberührt und gehen den Pflichten nach den §§ 11 oder 11a vor.