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Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AbfAEV
Gliederungs-Nr.: 2129-56-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
(Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)

Vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4043) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Juli 2018 (BGBl. I S. 1084)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Abschnitt 2 
Anforderungen an Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen 
  
Zuverlässigkeit3
Fachkunde von Anzeigepflichtigen4
Fachkunde von Erlaubnispflichtigen5
Sachkunde des sonstigen Personals6
  
Abschnitt 3 
Anzeige durch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen 
  
Anzeigeverfahren7
Elektronisches Anzeigeverfahren8
  
Abschnitt 4 
Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen 
  
Antrag und beizufügende Unterlagen9
Erlaubnisverfahren und -erteilung10
Elektronisches Verfahren zur Erlaubniserteilung11
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht12
  
Abschnitt 5 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Mitführungspflicht13
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht13a
Behördenregister14
Ordnungswidrigkeiten15
Übergangsvorschriften16
  
Anlagen 
  
LehrgangsinhalteAnlage 1
Vordruck für die AnzeigeAnlage 2
Vordruck für den Antrag auf ErlaubnisAnlage 3
Vordruck für die ErlaubnisAnlage 4
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4043)