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§ 6 2. FlugLSV
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)
Bundesrecht
Titel: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: 2. FlugLSV
Gliederungs-Nr.: 2129-4-5-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 6 2. FlugLSV – Zugänglichkeit der Normblätter

DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.