§ 4 1. ProdSV
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
Bundesrecht
Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
§ 4 1. ProdSV – Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
Bei elektrischen Betriebsmitteln, die harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen nach § 3 erfüllen, soweit diese von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.