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Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 1

Bibliographie

Titel
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 
Amtliche Abkürzung
14. ProdSV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8053-4-17-1

Vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692

Zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 54)

Auf Grund des § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und mit dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit:

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich 1
Begriffsbestimmungen 2
Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme 3
Konformitätsvermutung 4
Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Allgemeine Pflichten des Herstellers 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers 6
Bevollmächtigter des Herstellers 7
Pflichten des Einführers 8
Pflichten des Händlers 9
Einführer oder Händler als Hersteller 10
Angabe der Wirtschaftsakteure 11
Abschnitt 3
Konformitätsbewertung
Einstufung von Druckgeräten12
Konformitätsbewertungsverfahren 13
Europäische Werkstoffzulassung 14
CE-Kennzeichnung 15
Abschnitt 4
Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
Anerkannte unabhängige Prüfstellen 16
Betreiberprüfstellen 17
Abschnitt 5
Notfallverfahren
Anwendung der Notfallverfahren17a
Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen17b
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist17c
Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen17d
Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden17e
Abschnitt 6
Marktüberwachung
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure 18
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde 19
Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen 20
Formale Nichtkonformität 21
Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten22
Übergangsvorschriften 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten24

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164).