Mit seinem aktuellen Urteil setzt das Landgericht Marburg ein starkes Signal im Online-Glücksspiel und stärkt den Spielerschutz. Auf Klage der Kanzlei Cocron wurde ein bekannter Online-Sportwettenanbieter wegen Überschreitung des gesetzlichen Einzahlungslimits zu einer Rückzahlung von mehr als 20.000 Euro verurteilt.
Gesetzliches Limit und Schutzgedanke
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) gilt für alle Spieler eine monatliche Einzahlungsgrenze von 1.000 Euro, unabhängig vom Anbieter. Dieses Limit dient der Kontrolle des Glücksspielmarkts, vor allem aber dem Schutz der Spieler vor finanziellen Risiken und Suchtgefahr.
Im konkreten Verfahren ließ der Anbieter mehrfach höhere Einzahlungen zu und setzte beantragte Limiterhöhungen sofort um – ohne die vorgeschriebene Schutzfrist einzuhalten.
Unzureichende Schufa-Abfrage
Als Rechtfertigung verwies der Anbieter auf regelmäßige Schufa-Abfragen. Das Landgericht stellte jedoch klar: Eine Schufa-Auskunft reicht nicht, um das monatliche Limit zu erhöhen.
Eine positive Schufa-Auskunft gibt lediglich Auskunft über Kredite oder Zahlungsausfälle, nicht jedoch über die tatsächliche finanzielle Belastbarkeit. Für eine verlässliche Prüfung wären Unterlagen wie Einkommensnachweise erforderlich gewesen.
Urteil des Landgerichts
Der Kläger erhielt rund 30.000 Euro zugesprochen. Das Gericht sah einen klaren Verstoß gegen die vertraglichen Schutzpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB und gegen die Vorgaben des GlüStV.
Besonders betont wurde, dass die Schufa-Abfrage kein geeignetes Mittel ist, um die finanzielle Leistungsfähigkeit zu bewerten. Ebenso unzulässig war die sofortige Umsetzung von Limiterhöhungen ohne die gesetzlich vorgeschriebene siebentägige Sperrfrist.
Signalwirkung für Verbraucher
Das Urteil verdeutlicht: Werden die gesetzlichen Grenzen nicht eingehalten, können erhebliche Rückforderungsansprüche entstehen. Spieler mit ähnlichen Verlusten sollten rechtlich prüfen lassen, ob ihnen ebenfalls Ansprüche zustehen.
Fazit
Das Landgericht Marburg hat klargestellt, dass Online-Sportwettenanbieter ihrer Prüfpflicht ernsthaft nachkommen müssen. Oberflächliche Maßnahmen wie eine Schufa-Abfrage genügen nicht. Die Entscheidung – erstritten durch die Kanzlei Cocron – ist ein bedeutender Schritt für den Verbraucherschutz und hat Vorbildcharakter.