Meta unter Druck: Unzulässige Datenerfassung bei Facebook & Instagram

anwalt24 Fachartikel
24.07.2025 126 Mal gelesen
DSGVO-Verletzung: Bis zu 10.000 € Anspruch auf Entschädigung möglich

Berlin/München, 21. Juli 2025 – Der US-Technologieriese Meta steht im Zentrum eines sich zuspitzenden Datenschutzskandals. Der Betreiber von Facebook und Instagram soll Daten von Internetnutzern auswerten – sogar dann, wenn sie nicht bei einem der Dienste angemeldet sind und aktiv Tracking-Schutz im Browser aktiviert haben. Gerichte in ganz Deutschland sehen darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – und sprechen Betroffenen teils hohe Schadensersatzsummen zu.

Hintergrund: Unerlaubte Datenüberwachung über Meta-Tools

Über technische Werkzeuge wie das Meta Pixel oder die Conversion API werden Informationen über Internetnutzer gesammelt: darunter IP-Adressen, Geräte-IDs, Standortdaten und Nutzerverhalten. Diese Informationen werden mit Social-Media-Profilen verknüpft – oftmals ohne bewusste Zustimmung.

Unter den betroffenen Seiten finden sich nicht nur private Anbieter wie Shop-Apotheke, Parship oder Airbnb, sondern auch öffentliche Informationsportale wie der Wahl-O-Mat. Das Vorgehen verstößt laut DSGVO gegen die Pflicht zur informierten Einwilligung sowie zur Zweckbindung der Datennutzung.

Urteile in ganz Deutschland: Meta vielfach verurteilt

Mittlerweile liegen Hunderte Urteile gegen Meta vor. Amts- und Landgerichte verurteilten den Konzern zu Zahlungen von bis zu 10.000 € und forderten die Löschung rechtswidrig gespeicherter Informationen. Einige Beispiele:

  • Landgericht Ellwangen (Februar 2025): 10.000 € Entschädigung
  • Landgericht Augsburg (März 2025): 5.000 € Entschädigung
  • Landgericht Hamburg (April 2025): 3.000 € Entschädigung

Die Verfahren gehen oft in die nächste Instanz – Verbraucherschützer erwarten jedoch, dass höhere Gerichte die Entscheidungen bestätigen.

Jetzt Ansprüche prüfen und handeln

Auch wenn Sie nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt waren, können Ihre Daten über vernetzte Webseiten erhoben worden sein – häufig rechtswidrig.

Die Cocron Kanzlei unterstützt Betroffene bei:

  • Durchsetzung von DSGVO-Schadensersatz
  • Anträgen zur Datenlöschung
  • Dokumentation des Datenschutzverstoßes

Rechtsanwalt Istvan Cocron rät:

„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden. Wer nichts tut, verzichtet unter Umständen auf Geld und Datenschutzrechte.“

Meta wird vorgeworfen, Nutzerinnen und Nutzer systematisch und ohne Transparenz auszuspähen – ein klarer Verstoß gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht.