Nichtabnahmeentschädigung bei Immobilienkrediten

anwalt24 Fachartikel
09.07.2025 50 Mal gelesen
Nichtabnahmeentschädigung bei Immobilienkrediten: Schadensersatz möglich – das sollten Betroffene jetzt beachten.

BGH-Urteil bringt Bewegung in den Verbraucherschutz bei Darlehen

 

Mit seiner Entscheidung vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 122/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an die Beratung durch Darlehensvermittler präzisiert. Wer auf Empfehlung eines Vermittlers frühzeitig einen Immobilienkredit abschließt und später eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung zahlen muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ersatz des Schadens geltend machen. Die Entscheidung betrifft zahlreiche Darlehensnehmer:innen bundesweit und eröffnet neue Chancen, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

 

Was genau ist eine Nichtabnahmeentschädigung?

 

Eine Nichtabnahmeentschädigung wird von Banken dann erhoben, wenn ein bereits geschlossener Darlehensvertrag nicht zur Auszahlung kommt, beispielsweise weil ein Immobiliengeschäft nicht zustande kommt. Im Gegensatz zur Vorfälligkeitsentschädigung, die bei vorzeitiger Rückzahlung eines laufenden Kredits greift, betrifft diese Entschädigung die vollständige Nichtabnahme des Kredits. Für die Betroffenen kann das zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

 

Der BGH-Fall: Frühzeitig unterzeichnet – teuer geendet

 

In dem entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar auf Rat einer Vermittlerin einen Kreditvertrag abgeschlossen, noch bevor der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet war. Als der Verkäufer später vom Geschäft zurücktrat, kam das Darlehen nicht zur Auszahlung. Die Bank forderte dennoch eine Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von über 35.000 Euro, die das Ehepaar zunächst zahlte, dann aber gerichtlich zurückforderte – mit Erfolg.

 

Gericht: Vermittler trägt Verantwortung für fehlende Aufklärung

 

Laut Bundesgerichtshof hätte der Vermittler deutlich auf das Risiko hinweisen müssen, dass bei Nichtzustandekommen des Kaufs trotzdem hohe Kosten entstehen können. Außerdem hätte er auf sicherere Alternativen aufmerksam machen müssen.

 

– den Kreditvertrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags abzuschließen oder

  • - oder eine Vertragsgestaltung mit aufschiebender Bedingung zu wählen.

 

Da dies unterblieb, wurde das Ehepaar unzureichend beraten – und der Vermittler haftet. Das Urteil gilt als wegweisend für den Schutz von Verbrauchern im Bereich der Bau- und Immobilienfinanzierung.

 

Welche Folgen hat das Urteil für Darlehensnehmer?

 

Wer eine Nichtabnahmeentschädigung gezahlt hat, sollte seine Vertragsunterlagen prüfen lassen. Auch ältere Fälle können noch einmal aufgerollt werden, sofern die Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Dabei ist nicht nur der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend, sondern vor allem die Qualität und Vollständigkeit der Beratung durch den Vermittler.

 

Kanzlei Cocron – Unterstützung für Betroffene bundesweit

 

Die auf Rückforderungen und Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei Cocron unterstützt Darlehensnehmer bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen infolge fehlerhafter Beratung. Rechtsanwalt István Cocron, Gründer der Kanzlei, erklärt:

 

„In vielen Fällen werden Kreditverträge unter Zeitdruck abgeschlossen, ohne dass die Risiken ausreichend erklärt werden. Dieses Urteil zeigt deutlich: Wer nicht sachgerecht informiert wurde, kann sich wehren.“

 

 

Häufige Fragen (FAQ)

 

Wann liegt eine mangelhafte Beratung vor?

– Wenn der Vermittler nicht auf die Möglichkeit einer Nichtabnahmeentschädigung oder auf Alternativen hingewiesen hat.

 

Wer muss den Schaden ersetzen?

In der Regel der Kreditvermittler, unter Umständen auch das Unternehmen, für das er tätig war.

 

Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche geltend zu machen?

Die Frist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis, maximal jedoch zehn Jahre nach Vertragsabschluss.

 

Deckt meine Rechtsschutzversicherung diesen Fall ab?

Oft ja. Die Kanzlei Cocron übernimmt auf Wunsch die Anfrage zur Kostenübernahme kostenlos.

 

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