Bestattungskosten im Erbrecht: Wann müssen Erben wirklich zahlen?

anwalt24 Fachartikel
21.04.2025 17 Mal gelesen
Für viele Hinterbliebene sind Bestattungskosten eine spürbare finanzielle Belastung

Frankenthal/Berlin – Für viele Hinterbliebene sind Bestattungskosten eine spürbare finanzielle Belastung. Doch was passiert, wenn der Nachlass überschuldet ist und kein enger Kontakt mehr zum Verstorbenen bestand? Das Landgericht Frankenthal hat mit einem aktuellen Urteil (Az. 8 O 189/24 vom 27.02.2025) die Rechte von Erben gestärkt, die sich nachträglich gegen die Erbschaft entscheiden – unter bestimmten Bedingungen.


 

Der Fall: Witwe bleibt auf den Kosten sitzen


 

Im konkreten Fall hatte ein Vater seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch als Alleinerben eingesetzt. Zum Zeitpunkt des Todes bestand jedoch kein Kontakt mehr zwischen den beiden. Die zweite Ehefrau des Verstorbenen, also die Witwe, übernahm zunächst die Bestattungskosten in Höhe von etwa 7.500 Euro – und forderte später Ersatz vom Sohn, da dieser die Erbschaft nicht offiziell ausgeschlagen hatte (§§ 1942 ff. BGB).


 

Der Sohn jedoch focht die Annahme der Erbschaft an. Er berief sich auf einen Irrtum hinsichtlich der Überschuldung des Nachlasses – mit Erfolg (§§ 1954, 1955, 1957 BGB).


 

Gericht: Anfechtung wegen Irrtums ist zulässig


 

Das LG Frankenthal erkannte die Anfechtung an. Der Sohn habe nicht gewusst, dass die Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen seien – und damit zur Überschuldung führten. Dieser Irrtum wurde vom Gericht als rechtlich relevant und glaubhaft eingestuft.


 

Besonders bemerkenswert: Die Witwe selbst hatte dem Sohn vor dem Tod signalisiert, dass ein Autoverkauf die Bestattungskosten abdecken könne. Das untermauerte die Einschätzung des Gerichts, dass der Irrtum nachvollziehbar war.


 

Fazit: Keine Pflicht zur Kostentragung – Witwe bleibt auf Ausgaben sitzen


 

Grundsätzlich muss nach § 1968 BGB der Erbe die Bestattungskosten tragen. Doch das Urteil zeigt: Wird die Erbschaft wirksam angefochten, entfällt auch diese Pflicht. In diesem Fall musste die Witwe die Kosten selbst tragen – ein bitteres, aber rechtlich eindeutiges Ergebnis.


 

Was bedeutet das für Erben und Angehörige?


 

Die Entscheidung macht deutlich, wie komplex das Erbrecht sein kann – insbesondere bei Themen wie Erbausschlagung, Irrtumsanfechtung oder Nachlassverbindlichkeiten. Eine frühzeitige juristische Beratung kann helfen, unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.


 



 

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Tipp: Sie haben geerbt, wissen aber nicht, wie hoch der Nachlass ist? Warten Sie nicht zu lange – die Ausschlagungsfrist beträgt nur sechs Wochen (§ 1944 BGB). Wir unterstützen Sie bei allen nötigen Schritten.