Verstoß gegen Einzahlungslimit bei Online-Sportwetten

anwalt24 Fachartikel
22.01.2025 18 Mal gelesen
Spieler kann Verluste bei Limitverstoß zurückfordern

Wer in Deutschland Online-Glücksspiele oder Online-Sportwetten anbieten möchte, benötigt dazu eine Lizenz. Die Vergabe der Lizenzen ist an Auflagen gebunden. So müssen die Anbieter u.a. gewährleisten, dass die Spieler ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro nicht überschreiten können. Bei einer Limitverletzung kann davon ausgegangen werden, dass eine Genehmigung nicht erteilt worden wäre und die Spieler ihre Verluste daher zurückfordern können. Das machte auch das OLG Koblenz mit Beschluss vom 25. April 2024 deutlich.

 

Erst seit dem 1. Juli 2021 können die Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland eine Lizenz beantragen. Zuvor waren die Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. „Wurde gegen dieses Verbot verstoßen, sind die Verträge mit den Spielern nichtig, so dass diese ihre Verluste zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

 

Online-Sportwetten fallen zwar auch unter das Verbot. Allerdings hatten die Veranstalter hier schon vor dem 1. Juli 2021 die Möglichkeit eine Erlaubnis zu beantragen. Da das damalige Vergabeverfahren aber gegen europäisches Recht verstieß, konnten die Genehmigungen zunächst nicht erteilt werden. Die ersten Konzessionen wurden erst im Herbst 2020 vergeben.

 

Anbieter von Online-Sportwetten wehren sich daher gegen Rückzahlungsansprüche der Spieler mit der Begründung, dass sie die Lizenz bei einem unionsrechtskonformen Vergabeverfahren erhalten hätten. „Damit machen sie es sich aber zu leicht“, so Rechtsanwalt Cocron. Schon der BGH hat mit seinem Beschluss vom 22. März 2024 deutlich gemacht, dass die Vergabe der Lizenzen an Bedingungen wie u.a. die Einhaltung eines Einzahlungslimits geknüpft war und bei Verstößen gegen das Limit oder andere Vorgaben die Lizenz nicht erteilt worden wäre. Rechtsanwalt Cocron: „Das bedeutet, dass der Rückzahlungsanspruch der Spieler bei Verstößen gegen die Lizenzbedingungen besteht.“

 

Das OLG Koblenz machte in seinem Beschluss deutlich, dass es sich der Auffassung des BGH anschließt und die Berufung des Sportwettenanbieters Tipico gegen ein Urteil des Landgerichts Mainz zurückweisen wird. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte das LG Mainz entschieden, dass Tipico dem Kläger seine Verluste in Höhe von rund 367.000 Euro zurückzahlen muss.

 

Zur Begründung führte das OLG Koblenz aus, dass Tipico zwar eine Lizenz beantragt hatte, dass Sportwetten-Angebot aber wohl ohnehin nicht erlaubnisfähig gewesen wäre, weil der Einsatz der Spieler nicht auf ein Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro begrenzt war. Schon aus der Höhe des Verlusts ergebe sich, dass die Beklagte Verträge mit dem Kläger abgeschlossen hat, die das monatliche Einzahlungslimit weit überstiegen haben.

 

Tipico habe zwar im September 2020 die Konzession erhalten. Dennoch habe der Kläger auch Anspruch auf die Rückzahlung seiner im Oktober und November 2021 entstandenen Verluste, da das Einzahlungslimit nicht eingehalten wurde, so das OLG Koblenz. Auch mit der erteilten Genehmigung waren nur Sportwetten zulässig, die den gesetzlichen Vorgaben entsprachen und z.B. das Einzahlungslimit eingehalten haben.

 

„Die Entscheidung zeigt, dass Spieler nach wie gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Sportwetten zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://ra-cocron.de/fallkreise/online-casino-online-sportwetten-geld-aus-gluecksspiel-zurueckfordern/