Drei Tage nach Versendung bei der Post ist nicht gleich Zugestellt

Kündigung von Bausparverträgen
31.08.2019478 Mal gelesen
Die Behörden selbst bevorzugen, wie Sie selbst wohl auch, den Versand von Bescheiden über den Postweg. Dies führt jedoch häufig zu problematischen Fällen.

Die Behörden selbst bevorzugen, wie Sie selbst wohl auch, den Versand von Bescheiden über den Postweg. Dies führt jedoch häufig zu problematischen Fällen. Zum einen sind Sie selbst immer dazu verpflichtet zum richtigen Zeitpunkt Briefe abzusenden. Auf der anderen Seite müssen Behörden dies nicht, denn für Sie gilt die sogenannten Zugangsfiktion. Nach dieser gilt jeder Brief automatisch am dritten Tag Aufgabe zur Post als an Sie zugestellt.

 

Dieses gilt gleichwohl ausschließlich, bei einer kurzen Brieflaufzeit. Vielfach kann ebendiese kurze Brieflaufzeit nicht garantiert werden, da Postunternehmen auf Sub-Unternehmen setzen. Durch die Sub-Unternehmer wird die zulässige Postlaufzeit von drei Tagen verlängert, wodurch die Zustellung innerhalb von drei Tagen nicht sichergestellt werden kann. Dieses ist unzulässig und verkürzt die Frist, in der gegen Bescheide der Behörden vorgegangen werden kann unvergleichlich. Deswegen ist, sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Brief später als drei Tage nach Versendung zugegangen ist, auf den wirklichen Tag der Zustellung zu bestehen. 

 

Sollten Sie sich in dieser Lage wiederfinden und Komplikationen mit der Zugangsfiktion und Behörden haben, wodurch Ihnen beispielsweise Leistungen verweigert werden, müssen Sie unbedingt Ihre rechtlichen Möglichkeit beachten. In den meisten Fällen bestreiten die Behörden keines Wegs Ihren eigentlich Anspruch, sondern befassen sich nur den verspäteten Zugang Ihrer Antwort, wodurch dann keine Leistungen gewährt werden können. Wollen Sie sich daher gegen einen belastenden oder eine Ablehnung eines begünstigenden Bescheides der Behörde wehren wollen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann mit seiner Expertise im Verwaltungsrecht zur Seite. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns gleich hier.