Dieselklage: Wichtige Weichenstellung

anwalt24 Fachartikel
22.02.201938 Mal gelesen
Ersatzlieferung Neufahrzeug

In einer Pressemitteilung vom 22.2.2019 Nr. 022/2019 hat der Bundesgerichtshof auf einen demnächst veröffentlichten Beschluss des VIII. Senats vom 8.1.2019, VIII ZR 225/17, hingewiesen, wonach bei einem vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeug eine vom Käufer geforderte Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs, das nicht mehr beschafft werden könne, im Hinblick auf den Inhalt der vom Verkäufer vertraglich übernommenen Beschaffungspflicht rechtlich nicht unmöglich sein dürfte, sondern, nicht anders, als sei das betreffende Modell noch lieferbar, auf die Höhe der Ersatzbeschaffungskosten abzustellen sein könnte.

Das dürfte eine wichtige, wenn auch nicht überraschende Weichenstellung sein für die noch nicht zugunsten von Diesel - Käufern entschiedenen Gewährleistungsfälle. Es zahlt sich wieder einmal aus, wenn in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit einem einschlägig versierten Rechtsanwalt rechtzeitig die nächstliegenden rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Diese Erfahrung lässt sich auf viele Rechtsgebiete übertragen. Wie die Fehlerkorrektur bei Investmentfonds.  Wenn der "Dieselskandal" abklingt, könnte das die nächste wirtschaftlich sinnvolle Aufgabe sein, die insbesondere rechtsschutzversicherte Privatanleger in Angriff nehmen sollten.

Düsseldorf, den 22.2.2019

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".