Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind zulässig

Abgasskandal
02.03.201819 Mal gelesen
Ein dramatisches Urteil lässt die Dieselfahrer zittern. Das Bundesverwaltungsgericht, hat entschieden, dass Städte Fahrverbote verhängen dürfen, um die Luft in den Innenstädten sauberer zu gestalten.

Dieselfahrzeuge erleiden enormen Wertverlust

Ein dramatisches Urteil lässt die Dieselfahrer zittern. Das Bundesverwaltungsgericht, hat entschieden, dass Städte Fahrverbote verhängen dürfen, um die Luft in den Innenstädten sauberer zu gestalten. Das Urteil stellt die Dieselfahrer vor enorme Herausforderungen. Nicht nur, dass die Fahrzeuge über kurz oder lang nicht mehr in vollem Umfang nutzbar sind, auch der Wiederverkaufswert, selbst von relativ neuen Fahrzeugen, geht in den Keller. Dieselfahrer stehen somit vor dem Problem, das Sie auf einen Schlag ein nutzloses und wertloses Fahrzeug ihr Eigen nennen.

Updates als Allheilmittel

Die Hersteller, allen voran Volkswagen und Audi, versuchen das Problem weiterhin herunterzuspielen. Erst neulich wurde bekannt, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende Winterkorn, bereits im Mai 2014 von den Dieselmanipulationen wusste. Doch anstatt eine langfristige und vor allem Verbraucherfreundliche Lösung anzubieten, werden die Kunden gezwungen Softwareupdates durchführen zu lassen. Dabei ist weder sichergestellt, dass die Updates tatsächlich die Abgaswerte verbessern noch das die Updates nicht zu katastrophalen Folgeschäden führen. In vielen Fällen führen die Updates jedenfalls zu erheblichen Folgeproblemen. Diese reichen von verminderter Leistung über erhöhten Kraftstoffverbrauch bis hin zu einem vollständigen Versagen der Motoren. Insbesondere ist auch nicht ausgeschlossen, dass auch trotz eines Updates die Dieselfahrzeuge nicht von den Fahrverboten betroffen sein werden.

Der Ausweg aus dem Dieselchaos

Es gibt jedoch einen Ausweg um unsichere Updates, Wertverlust und Fahrverbote zu umgehen. Dieser sieht so aus, dass die Fahrzeuge an den Hersteller zurückgegeben werden und der Käufer den gesamten Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, zurückerhält. Durch die Manipulation stellt das erworbene Fahrzeug ein anderes Fahrzeug als eigentlich vertraglich vereinbart dar. Der Käufer hat also ein völlig anderes Fahrzeug bekommen wie er bestellt hat. Hierin liegt ein klarer Rechtsverstoß von Seiten der Hersteller, was dem Kunden die Möglichkeit eröffnet das Fahrzeug zurückzugeben.

Umfasst sind die Marken:

VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Fiat, Crysler, GM, Jeep, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land-Rover, Mazda, Peugeot, Suzuki, Opel, Daihatsu, Volvo, Renault, Mercedes-Benz und BMW

Weitere Information und Unterstützung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Für Sie vor Ort

Umgehen sie Fahrverbote, Wertverlust und unsichere Updates. Geben Sie Ihren Diesel an den Hersteller zurück und erhalten Sie den Kaufpreis zurück! Ihre Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen eines kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem speziellen Fall. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter info@wvr-law.de sowie 030 / 200 590 770 zur Verfügung.