Der Selbständige in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
06.02.201827 Mal gelesen
Auch Selbständige Unternehmer sind immer häufiger von der Berufsunfähigkeit betroffen.

Burn-Out und Depressionen in der Chefetage

Auch Selbständige Unternehmer sind immer häufiger von der Berufsunfähigkeit betroffen. Neben den klassischen Erkrankungen am Muskel- und Bewegungsapparat nehmen die psychischen Erkrankungen auch bei den Selbständigen immer weiter zu und sind heute schon die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Die immer komplexer werdenden Aufgaben in den Führungsetagen erfordern ein hohes Maß an Stressresistenz. Auch die überlangen Arbeitszeiten und hohen psychischen Anforderungen stellen eine große Herausforderung für die Führungsebene dar. Nicht jeder Selbständige hält dieser Belastung auf Dauer stand.

Die Folgen der Überbelastung

Die Folge einer Überbelastung stellen sich zumeist schleichend ein. Liegt, zunächst nur eine gereizte Stimmungslage und eine allgemeine Abgeschlagenheit vor, wandeln sich diese Symptome schnell zu ernsteren Symptomen wie Motivations- und Antriebslosigkeit bis hin zur Lethargie. Erfährt der Selbständige spätestens hier keine professionelle Hilfe ist der Weg in das Burn-Out oder die Depression vorprogrammiert. Die Betreffenden sind dann meist nicht mehr in der Lage Ihren Beruf auszuüben.

Wann tritt die Berufsunfähigkeit ein

Wann genau eine Berufsunfähigkeit vorliegt regelt der § 172 Versicherungsvertragsgesetz. Danach ist berufsunfähig, wer:

"seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."  

Im Klartext bedeutet dies, dass der Betreffende seinen Beruf zu wenigstens 50% und für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Im Falle einer psychischen Erkrankung liegt die Berufsunfähigkeit in der Regel vor.

Die Leistungspflicht der Berufsunfähigkeit

Liegt die Berufsunfähigkeit vor, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vereinbarte Rente und stellt den Versicherten von der Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge frei. Die Leistung der Versicherung wird solange gezahlt, bis der Betreffende wieder, in seinem alten Beruf, berufsfähig ist, oder einen, mit dem alten Beruf, vergleichbaren Beruf aufnimmt. Auch ein völlig neuer Beruf kann zum Wegfall der Leistung führen, wenn der Beruf durch Dauer und Intensität geeignet ist die Lebensstellung des Betreffenden nachhaltig zu prägen.

Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

In rund einem Drittel aller Fälle zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht die vereinbarte Leistung. Insbesondere für Selbständige kommt es hier schnell zu existenziellen Finanzengpässen. Bei psychischen Erkrankungen macht sich die Versicherung einige besondere Umstände zu Nutze um sich der Leistungspflicht zu entziehen. Zunächst stellen sich psychische Erkrankungen trotz der teils massiven Auswirkungen als nur schwer diagnostizierbar dar. Eine gesicherte Diagnose ist meist nur mit erheblichem Zeitaufwand möglich. In der Zwischenzeit fehlt dem Betreffenden die finanzielle Unterstützung. Gerne wird auch auf sogenannte Kompensationspflichten des Selbständigen verwiesen. Dies bedeutet, dass der Betreffende Umstrukturierungen und Umorganisationen zu tätigen hat um seine Berufsunfähigkeit wiederherzustellen. Oftmals stellen sich diese Kompensationspflichten jedoch als unzumutbar heraus, sodass eine solche Pflicht entfallen kann.

Dennoch sind viele Betreffende mit der Situation überfordert. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen stellt die Streitigkeit mit der Versicherung eine fast unlösbare Herausforderung dar. In einigen Fällen verzichten die Betroffenen gar auf ihre Ansprüche. Das muss nicht sein.

Die Möglichkeiten, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Zunächst sollte der Versicherung die Berufsunfähigkeit angezeigt werden. Der Berufsunfähigkeitsversicherung obliegt es dann festzustellen, in welchem Grad die Berufsunfähigkeit vorliegt. In den meisten Fällen liegt die erforderliche Berufsunfähigkeit von mehr als 50% vor. Das heißt, dass der Betroffene seinen Beruf zu mehr als zur Hälfte nicht mehr ausüben kann. Beruft sich die Versicherung dennoch darauf, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist oder ein Vergleichsberuf bereits ausgeübt wird, ist es empfehlenswert professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Informationen und Unterstützung

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de 

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