Wechselrecht

Wechselrecht

In Deutschland verbreitete sich ein gewohnheitsmäßiges Wechselrecht seit dem 16. Jahrhundert. Es handelt sich hierbei um eine Form des Zahlungsverkehrs. Im Laufe der Zeit entstand ein weltweit stark differenziertes System von Regeln, das am Anfang des 20. Jahrhunderts Schritte zur Vereinheitlichung auf internationaler Ebene erzwang. Die erste Wechselrechtskonferenz in Den Haag schlug ein zwischenstaatliches Abkommen vor, doch erst die Genfer Wechselrechtskonferenz (1930) führte bezüglich Wechseln zum Abschluss von drei noch heute gültigen Abkommen. Das deutsche Wechselgesetz vom 21. Juni 1933 beruht auf den am 7. Juni 1930 in Genf zustande gekommenen Abkommen über die Vereinheitlichung des Wechselrechts.

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