
Anlagevermittler haftet auch bei bloßer Vermittlung
06.11.20051856 Mal gelesen
Ein Anlagenvermittler kann dem Anleger wegen unzureichender Beratung über die Risiken der Geldanlage auch dann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Anleger mit einem Anlageberater zusammenbringt.