
Vermögensnachfolge in einer Familien-KG
15.05.201949 Mal gelesen
Familiengesellschaften sind „closed shops“ und firmieren i.d.R als KG. Fraglich ist, welche Probleme sich beim Tod eines Kommanditisten ergeben.
Hier spielt das Zivilrecht, insbesondere das Erb- und Handelsrecht, eine große Rolle. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine Übernahme oder Unternehmensverkauf, Ausgründung oder Outsourcing handelt – rechtlich gesehen ist es in aller Regel um einen Betriebsübergang, der unter § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fällt. Letztlich müssen sich die Inhaber mir Fragen auseinandersetzen wie: Wie sollte man eine Unternehmensnachfolge organisieren? Wo findet man einen Nachfolger oder ein Unternehmen? Da ist es oft eine Stütze, aber auch eine empfehlenswerte Handlung, sich zu all diesen Fragen rechtlichen Rat einzuholen.