Türkisches Recht

Türkisches Recht

Die Türkei ist eine Republik. Nach Artikel 2 der Verfassung ist die Türkei ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Die Türkei hat in vielen Bereichen europäisches Recht übernommen, jedoch gibt es zahlreiche Unterschiede. So werden die Richter auf Lebenszeit gewählt und sind nicht auf eine Wiederwahl angewiesen. Das Zivilrecht der heutigen Türkei hat seine Wurzeln im schweizerischen Zivilrecht.  Zwar ist das türkische Zivilrecht nicht vollständig identisch mit dem schweizerischen, doch kann von einer weitreichenden Übereinstimmung gesprochen werden. Das Zivilprozessrecht entstammt dem Schweizer Kanton Neuchatel, mit zahlreichen, auch dem deutschen Juristen vertrauten Institutionen. Vorbild für das türkische Strafgesetzbuch war ursprünglich das italienische Pendant.

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