Gewährleistungsrecht beim Kauf eines Altbaus oder einer Altbauwohnung
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Wurde die Altbausubstanz umgestaltet und saniert, so dass sie mit Neubauarbeiten vergleichbar ist, hat der Erwerber das Recht Mängel nach dem Gewährleistungsrecht des Werkvertragsrecht gegen den Veräußerer geltend zu machen, wenn dieser vertragliche Bauleistungen übernommen hat. Dies gilt auch dann, wenn bei Veräußerung des Baus die Bauleistungen bereits erbracht worden sind.
Rechtsanwalt
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