LKW-Fahrer muss nach Zollbeschau für sichere Verpackung sorgen

Zollbeschau Kontrolle
21.02.202089 Mal gelesen
Nach einer Zollbeschau muss der LKW-Fahrer sicherstellen, dass die Ware weiterhin sicher verpackt ist. Anderenfalls droht Schadensersatz.

Im Rahmen der Zollkontrolle wird von den Zollbeamten eine Zollbeschau vorgenommen, um die Zollanmeldung zu überprüfen und die Menge und die Beschaffenheit der angemeldeten Waren zu kontrollieren.

Bei dem anschließenden Weitertransport der Ware muss der LKW-Fahrer des Transportunternehmens nach einer durchgeführten Ausfuhrkontrolle sicherstellen, dass die Ware immer noch sicher verpackt ist.

Das stellte das OLG Dresden im Jahr 2014 in einem Fall klar, bei dem um es einen Export nach Russland ging.

In dem Fall hatten Zollbeamten die Nägel zum Wiederverschließen der Verpackung der Ware nicht so eingeschlagen, dass eine Verbindung zwischen Deckel und Seitenwänden entstand. Dadurch waren die Transportkisten nicht sorgfältig verschlossen und die Ware wurde beim Transport beschädigt.

Ein LKW-Fahrer ist in dem Fall zwar nur dazu verpflichtet, die Verpackung nach der Zollkontrolle laienhaft zu überprüfen. Das umfasst aber auch eine konkrete Kontrolle der Kistendeckel und anderer Sicherungsvorkehrungen, um einen festen Sitz zu überprüfen und einen sicheren Transport zu gewährleisten.

Findet eine solche Kontrolle durch den Fahrer nicht statt und liegen auch keine anderen Anhaltspunkte vor, die zur Beschädigung der Ware geführt haben könnten, muss das Transportunternehmen des LKW-Fahrers den entstandenen Schaden auf Grundlage der CMR zahlen.

Unternehmen ist deshalb geraten, die Transportperson genau zu instruieren, um Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Mehr Informationen zum Thema Zollbeschau erhalten Sie unter: https://www.owlaw.de/zollbeschau/