Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann in Testament und Erbvertrag nicht nur sein Vermögen verteilen, sondern über den Tod hinaus Einfluss nehmen. Für diesen Zweck gibt es verschiedene Gestaltungsmittel. Das gängigste ist die Testamentsvollstreckung. In der Testamentsvollstreckung ist es einerseits, die Interessen des Erblassers auch nach dem Tod zu verwirklichen. Der Testamentsvollstrecker soll das 'Lebenswerk' des Erblassers, zum Beispiel dessen Unternehmen, vor zersetzender Einwirkung schützen. Andererseits dient die Testamentsvollstreckung auch dem Schutz der Nachlassbeteiligten.

Fachartikel zum Thema: Testamentsvollstreckung