Südafrikanisches Recht

Südafrikanisches Recht

Das Recht Südafrikas ist insgesamt weder dem Common Law noch dem römisch-germanischen Rechtskreis klar zuzuordnen, sondern eine Mischrechtsordnung. Als Rechtssystem der bald durch die Ansiedlung von Niederländern, Hugenotten und Deutschen prosperierenden Kolonie etablierte sich das gemeine Recht holländischer Prägung. Der Wechsel der Kolonialherren (auf eine englische Kolonie) blieb jedoch nicht ohne Einfluss auf das Rechtssystem. Besonders im Beweis- und Prozessrecht gestalteten die Briten das Rechtssystem nach Vorbild des englischen Common Law.

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