
Rechtsnatur der Wohnungseigentümergemeinschaft - Teilrechtsfähigkeit
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Nach neuester Rechtsprechung des BGH wurde die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt.
Die Rechtsfähigkeit umfasst Teilbereiche des Rechtsverkehrs bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen. Es bezieht sich somit auf Rechtshandlungen im Außenverhältnis.
Möglich ist aber auch die Verfolgung von gemeinschaftlichen Beitrags- oder Schadenersatzansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer im Innenverhältnis.