Spanisches Recht

Spanisches Recht

Kernpunkt des spanischen Staates bildet die spanische Verfassung, die dem deutschen Grundgesetz in Teilen ähnelt. Das spanische Königreich ist ein demokratischer Sozial- und Rechtsstaat mit Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative, Judikative) und Parteiensystem. Im Straf- oder Zivilprozess finden sich grundsätzlich die gleichen Verfahrensprinzipien wie in Deutschland. Privatrecht wird in Spanien nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch (Codigo Civil), sondern auch in Spezialgesetzen zum Handelsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Bankrecht, etc. geregelt.

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