Slowenisches Recht

Slowenisches Recht

Die slowenische Rechtsordnung kennt keine Präjudizien, d. h. untergeordnete Gerichte sind nicht an Entscheidungen übergeordneter Gerichte gebunden. Dennoch folgen untere Instanzen in der Regel der Rechtsprechung oberer Instanzen und des Obersten Gerichtshofs. Die slowenische Rechtsordnung gehört zum kontinentaleuropäischen Rechtskreis und beruht auf dem Civil Law. Dies bedeutet, dass das Gewohnheitsrecht an sich nicht Bestandteil der Rechtsordnung ist. Dennoch erkennt das slowenische Recht das Gewohnheitsrecht in gewisser Weise an. 

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