Skandinavisches Recht

Der skandinavische Rechtskreis wird auch als nordischer Rechtskreis bezeichnet. Ihm gehören Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und Island an. Großen Einfluss hatten die Gesetzgebungen der damals vorherrschenden Mächte Schweden und Dänemark, die jeweils in ihren Geltungsbereichen das Prozess-, Straf- und Privatrecht vereinheitlichten. Beide Gesetzbücher waren in einem einfachen und verständlichen Sprachstil gehalten. Die Nordischen Länder werden häufig als bloße Untergruppe innerhalb der römisch-germanischen Rechtsfamilie angesehen, da sie dieser näher stehen als dem Common Law. Denn auch sie kennen Kodifikationen, wenngleich nicht in der Form eines umfassenden Zivilgesetzbuches.