Schwedisches Recht
Das Rechtswesen besteht aus vier selbständigen Organen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Kriminalwesen). Die Gerichtsbarkeit ist gegliedert in allgemeine Gerichte, allgemeine Verwaltungsgerichte und Spezialgerichte wie Arbeitsgerichte, Marktgerichte, Versicherungsgerichte usw. Die schwedische Gesetzgebung gründet sich auf eine starke einheimische Tradition, die ihre Wurzeln im germanischen Recht hat.