Rumänisches Recht

Rumänisches Recht

Die erste nachsozialistische Verfassung Rumäniens wurde 1991 verabschiedet. Im Jahre 2003 wurde eine reformierte Verfassung von einer Mehrheit der Staatsbürger durch ein Referendum bestätigt und ist während der Regierungszeit der PSD in Kraft getreten. Das Rechtssystem Rumäniens basiert auf dem Code pénal. Das Gerichtswesen ist unabhängig, und vom Präsidenten ernannte Richter sind nicht absetzbar. Der Präsident und die anderen Richter des Obersten Gerichtshofs werden für eine Zeit von sechs Jahren ernannt und können erneut ernannt werden. Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, außer in speziellen gesetzlich geregelten Fällen.

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