Prüfungsrecht

Prüfungsrecht

In Deutschland bezieht sich das Prüfungsrecht ausschließlich auf berufsbezogene Prüfungen, also Prüfungen, die für das Ergreifen oder Ausüben eines bestimmten Berufes notwendig sind, aber auch Prüfungen und Bewertungen, die den Wettbewerb zu anderen Bewerbern um eine Stelle oder das erzielbare Einkommen beeinflussen (i. d. R. die Note). Für die Abnahme von Prüfungen bestehen formelle Regelungen, die häufig nicht oder nicht hinreichend beachtet werden. Werden diese nicht eingehalten, kann die Prüfung angefochten werden.

Fachartikel zum Thema: Prüfungsrecht